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Stadtwette zum Weihnachtsmarkt

Zum Weihachtsmarkt 2017 haben wir dem Gewerbeverein Waldheim bei der Stadtwette geholfen - mit vollem Erfolg. Der Gewerbeverein hat gewonnen und der Stadt einen Stern geschenkt, der derzeit am Ratskeller Waldheim zu sehen ist.

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Geschäftseröffnung

Am Niedermarkt 11 hat am Donnerstag ein neues Geschäft eröffnet: "Lausschmaus" bietet Frühstück, Mittag und Kaffeetrinken mit selbst gekochten und gebackenen Speisen. Wir wünschen viel Erfolg und viele Kunden mit großem Hunger.

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Schöne Wohnung - große Nachfrage

Zum Ende des Jahres haben wir eine große Nachfrage nach neuen Wohnungen wie lange nicht mehr. Erstaunlicherweise sind dabei immer mehr Mietinteressenten, die erst zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin ihre neue Wohnung finden. Wer seine Wunsch-Wohnung beziehen möchte, sollte sich rechtzeitig auf die Suche begeben. Die Vermieter benötigen für die Umsetzung der Wünsche des neuen Mieters einige Wochen, weil auch unsere Handwerker zur Zeit erfreulicherweise ihre Auftragsbücher voll haben. Die Kündigung der bisherigen Wohnung sollte also erst erfolgen, wenn man seine neue Wohnung gefunden hat.

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Neu sanierte Wohnung

Nachdem wir das Haus bis Ende August von außen einer Runderneuerung unterzogen haben, ist nun auch die erste Wohnung in einem zeitgemäßen Zustand. In Absprache mit dem Mieter sind hier einige Details aus der Vergangenheit erhalten geblieben, die der Wohnung einen ganz eigenen Charme geben.

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Einzug im neu sanierten Haus

Die Sanierung des Hauses Breitscheidstr. 26 liegt in den letzten Zügen. Die ersten Mieter sind schon eingezogen, die nächsten folgen in einigen Tagen. Bis auf eine sind bereits alle Wohnungen vermietet. Wir bedanken uns bei den am Bau beteiligten Firmen und dem Planungsbüro für die gute Zusammenarbeit.

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Auch das gibt's noch

Nostalgisches – entdeckt bei einer Wohnungsabnahme Uns wurde jetzt eine Wohnung zurückgegeben, die von den Mietern seit den 1960-ziger Jahren im Originalzustand bewohnt wurde. Neben dem damals modernen und luxuriösen Bad konnten wir auch alte Steckdosen sowie die Einbauküche bewundern. Hier werden unsere Mitarbeiter und Handwerker in den nächsten Wochen und Monaten alle Hände voll zu tun haben, um die Wohnung in einen technisch einwandfreien sowie sofort bezugsfertigen Zustand zu bringen.

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Bekommen Sie Wohngeld?

Mieter mit sehr niedrigen Einkommen können Wohngeld erhalten. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es deckt nicht die ganze Miete ab, hilft aber, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. In 2016 wurden das Wohngeld erhöht und verbessert. Dadurch erhalten in Sachsen viel mehr Haushalte Wohngeld, als zuvor. Vielleicht gehören Sie dazu? Lassen Sie sich von Ihrer Wohngeldbehörde beraten! Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, richtet sich nach dem Einkommen des Haushaltes, der Höhe der Miete und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.Weitere Informationen im Internet unter AMT24 (https://amt24.sachsen.de)   Beispiele:  
  1. Eine alleinstehende Rentnerin bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 305,- Euro bruttokalt. Die Rentnerin bezieht 850,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 1 (z.B. Aue, Plauen, Löbau, Nossen).
Das Wohngeld beträgt monatlich 58,- Euro.  
  1. Ein Rentnerehepaar bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 420,- Euro bruttokalt. Der Ehemann ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 100) und bezieht 800,- Euro Altersrente. Die Ehefrau bezieht 500,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 2 (z.B. Chemnitz, Döbeln, Bautzen, Leipzig, Zwickau).
Das Wohngeld beträgt monatlich 103,- Euro.  
  1. Ein Ehepaar bewohnt mit einem Kind eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 500,- Euro bruttokalt. Der Ehemann hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1.650,- Euro. Die Ehefrau ist arbeitslos und ohne Anspruch auf Alg I. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 3 (z.B.: Dresden, Coswig, Markkleeberg, Pirna, Taucha).
Das Wohngeld beträgt monatlich 153,- Euro.  
  1. Eine Alleinerziehende bewohnt mit zwei Kindern (9 und 13 Jahre) eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 495,- Euro bruttokalt. Sie hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1380,- Euro. Für die Kinder erhält Sie mtl. 320,- Euro Unterhalt. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 2 (Beispiele siehe unter b).
Das Wohngeld beträgt monatlich 122,- Euro.       Anschrift der zuständigen Wohngeldbehörde:   Landkreis Mittelsachsen Referat soziale Angelegenheiten Am Landratsamt 3/Haus A 09648 Mittweida Tel.: 03731/799 0 Tel.: 03731/799 0
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Ein schöner Besuch

Vor Kurzem besuchten uns die Kinder der Entengruppe der Kita Tierhäuschen. Sie wollten sich für die Finanzierung des Weihachtsgeschenkes am Spendenweihnachtsbaum der Fa. Findewirth im Dezember 2016 bedanken. Neben einem Winterlied und einem Gedicht brachten Sie uns auch eine selbst gestaltete "Danke-schön-Karte" mit.