Bekommen Sie Wohngeld?

WBV Waldheim
Mieter mit sehr niedrigen Einkommen können Wohngeld erhalten. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es deckt nicht die ganze Miete ab, hilft aber, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. In 2016 wurden das Wohngeld erhöht und verbessert. Dadurch erhalten in Sachsen viel mehr Haushalte Wohngeld, als zuvor. Vielleicht gehören Sie dazu? Lassen Sie sich von Ihrer Wohngeldbehörde beraten! Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, richtet sich nach dem Einkommen des Haushaltes, der Höhe der Miete und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.Weitere Informationen im Internet unter AMT24 (https://amt24.sachsen.de)   Beispiele:  
  1. Eine alleinstehende Rentnerin bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 305,- Euro bruttokalt. Die Rentnerin bezieht 850,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 1 (z.B. Aue, Plauen, Löbau, Nossen).
Das Wohngeld beträgt monatlich 58,- Euro.  
  1. Ein Rentnerehepaar bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 420,- Euro bruttokalt. Der Ehemann ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 100) und bezieht 800,- Euro Altersrente. Die Ehefrau bezieht 500,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 2 (z.B. Chemnitz, Döbeln, Bautzen, Leipzig, Zwickau).
Das Wohngeld beträgt monatlich 103,- Euro.  
  1. Ein Ehepaar bewohnt mit einem Kind eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 500,- Euro bruttokalt. Der Ehemann hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1.650,- Euro. Die Ehefrau ist arbeitslos und ohne Anspruch auf Alg I. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 3 (z.B.: Dresden, Coswig, Markkleeberg, Pirna, Taucha).
Das Wohngeld beträgt monatlich 153,- Euro.  
  1. Eine Alleinerziehende bewohnt mit zwei Kindern (9 und 13 Jahre) eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 495,- Euro bruttokalt. Sie hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1380,- Euro. Für die Kinder erhält Sie mtl. 320,- Euro Unterhalt. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 2 (Beispiele siehe unter b).
Das Wohngeld beträgt monatlich 122,- Euro.       Anschrift der zuständigen Wohngeldbehörde:   Landkreis Mittelsachsen Referat soziale Angelegenheiten Am Landratsamt 3/Haus A 09648 Mittweida Tel.: 03731/799 0 Tel.: 03731/799 0
Mieter mit sehr niedrigen Einkommen können Wohngeld erhalten. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es deckt nicht die ganze Miete ab, hilft aber, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. In 2016 wurden das Wohngeld erhöht und verbessert. Dadurch erhalten in Sachsen viel mehr Haushalte Wohngeld, als zuvor. Vielleicht gehören Sie dazu? Lassen Sie sich von Ihrer Wohngeldbehörde beraten! Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, richtet sich nach dem Einkommen des Haushaltes, der Höhe der Miete und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.Weitere Informationen im Internet unter AMT24 (https://amt24.sachsen.de)   Beispiele:  
  1. Eine alleinstehende Rentnerin bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 305,- Euro bruttokalt. Die Rentnerin bezieht 850,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 1 (z.B. Aue, Plauen, Löbau, Nossen).
Das Wohngeld beträgt monatlich 58,- Euro.  
  1. Ein Rentnerehepaar bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 420,- Euro bruttokalt. Der Ehemann ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 100) und bezieht 800,- Euro Altersrente. Die Ehefrau bezieht 500,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 2 (z.B. Chemnitz, Döbeln, Bautzen, Leipzig, Zwickau).
Das Wohngeld beträgt monatlich 103,- Euro.  
  1. Ein Ehepaar bewohnt mit einem Kind eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 500,- Euro bruttokalt. Der Ehemann hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1.650,- Euro. Die Ehefrau ist arbeitslos und ohne Anspruch auf Alg I. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 3 (z.B.: Dresden, Coswig, Markkleeberg, Pirna, Taucha).
Das Wohngeld beträgt monatlich 153,- Euro.  
  1. Eine Alleinerziehende bewohnt mit zwei Kindern (9 und 13 Jahre) eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 495,- Euro bruttokalt. Sie hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1380,- Euro. Für die Kinder erhält Sie mtl. 320,- Euro Unterhalt. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 2 (Beispiele siehe unter b).
Das Wohngeld beträgt monatlich 122,- Euro.       Anschrift der zuständigen Wohngeldbehörde:   Landkreis Mittelsachsen Referat soziale Angelegenheiten Am Landratsamt 3/Haus A 09648 Mittweida Tel.: 03731/799 0 Tel.: 03731/799 0

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